Schulung: Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG im Gesundheitswesen (Teil des Pflichtschulungspakets)

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Menschen, die im Bereich der Speisenversorgung tätig sind, alle 2 Jahre unterwiesen werden. Diese Unterweisung dient der Auffrischung der sogenannten "Erstbelehrung", die gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt wird. Ein Zertifikat über die Folgebelehrung zur Vorlage beim Gesundheitsamt erhalten Sie am Ende des E-Learnings. ​

Auf diese Inhalte dürfen Sie sich freuen: 

  • Geltungsbereich: Für wen gilt die Folgeunterweisung nach §43 IfSG? 
  • Personalhygiene 
  • Lebensmittel- und Küchenhygiene 

Die Lerneinheit dauert ca. 30 Minuten. Für einen erfolgreichen Abschluss werden mindestens 70% richtige Antworten in den Quiz-Sequenzen benötigt. Im Anschluss erhalten Sie ein persönliches Zertifikat. 

Für wen eignet sich die Schulung?
Das E-Learning eignet sich für die Aus - und jährliche Weiterbildung (Pflichtschulung) und ist eine hilfreiche Unterstützung für die Verbesserung der Händehygiene-Compliance. 

Klicken Sie jetzt auf den “Starten”-Button um mit der Schulung zu beginnen.

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