Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Menschen, die im Bereich der Speisenversorgung tätig sind, alle 2 Jahre unterwiesen werden. Diese Unterweisung dient der Auffrischung der sogenannten "Erstbelehrung", die gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt wird. Ein Zertifikat über die Folgebelehrung zur Vorlage beim Gesundheitsamt erhalten Sie am Ende des E-Learnings.
Geltungsbereich: Für wen gilt die Folgeunterweisung nach §43 IfSG?
Personalhygiene
Lebensmittel- und Küchenhygiene
Die Lerneinheit dauert ca. 30 Minuten.
Für einen erfolgreichen Abschluss werden mindestens 70% richtige Antworten in den Quiz-Sequenzen benötigt. Im Anschluss erhalten Sie ein persönliches Zertifikat.
Das E-Learning eignet sich für die Aus - und jährliche Weiterbildung (Pflichtschulung) und ist eine hilfreiche Unterstützung für die Verbesserung der Händehygiene-Compliance.
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